Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 2. Juli 2020 – III 321
Nach der o. a. Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule die Eltern bis spätestens zum 15. Januar 2021 über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten.
Nach § 7 der Landesverordnung über Grundschulen erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit den Eltern die Schulübergangsempfehlung und beraten sie hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulart. Die Grundschulen informieren die Eltern über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens.
Da aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr keine Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen stattfinden können, wird auf ein geplantes Übersichtsportal auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de hingewiesen, auf dem sich die weiterführenden Schulen in Flensburg präsentieren werden. Dieses wird voraussichtlich ab Mitte Januar zur Verfügung stehen. Für weitergehende Informationen zu den Schulen wird der Besuch der jeweiligen Schulhomepages empfohlen.
Ich bitte alle Grundschulen darum, den Eltern der Übergangsschülerinnen und -schüler diese Informationen in geeigneter Form bekanntzugeben.
Die Rückmeldungen der zu berücksichtigenden Elternwünsche bei I-Kindern müssen bis zum 12. Februar 2021 erfolgen. Das Koordinierungsgespräch über die Verteilung der I-Kinder findet in der Woche vom 15.-19. Februar 2021 statt.
Der Anmeldezeitraum beginnt am 22. Februar und endet am 1. März 2021.
Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Orientierungsstufe aller Schularten in Flensburg erfolgt am
Dienstag, 3. August 2021.
Die Gemeinschaftsschulen teilen dem Schulamt bitte per Fax (Nr. 2797) auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (siehe Nachrichtenblatt 2020, Seite 206) die Anzahl der bei ihnen angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Stichtagen am
März, 17. März und 24. März 2021
mit. Die Schulleiterinnen und Schulleiter aller aufnehmenden Schulen unterrichten die Grundschulen über die erfolgten Aufnahmen ebenfalls bis zum 24. März 2021.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Schlüter
Schulrat