Beurlaubung vom Präsenzunterricht
Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 22. Februar bis 7. März 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 22. Februar bis 7. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft
Leiter der Abteilung
für Schulaufsicht und -gestaltung