Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Diese Phase der Pandemie erfordert von uns allen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und umsichtiges Handeln. Das Gesundheitsamt möchte Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen, wie bei einem durch einen PCR bestätigten „Corona Fall“ in Ihrer Schule aktuell vorzugehen ist.
Aufgrund des besonderen Schutzkonzepts in der Schule (Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung, regelmäßige Antigentestungen) besteht beim Kontakt zu einer positiv getesteten Person keine Verpflichtung zur Absonderung (Quarantäne), wenn dieser Kontakt ausschließlich in der Schule und unter den genannten Schutzmaßnahmen stattgefunden hat.
Es wird dann aber trotzdem empfohlen, alle nicht zwingend notwendigen Kontakte, v.a. zu alten und kranken Menschen, für 14 Tage zu reduzieren. Bei unvermeidbaren Kontakten sollte immer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Sollten in dieser Zeit Symptome einer möglichen Infektion auftreten, sollte man sich freiwillig selbst zu Hause isolieren und einen PCR-Test über die/den Hausärztin/Hausarzt veranlassen. Der „Schnupfenplan“ des Landes Schleswig-Holstein ist ebenso weiterhin gültig.
Bei einem positiven PCR-Test oder Antigentest (Schnelltest) besteht auf Grund einer Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg die Pflicht, sich unverzüglich selbst zu Hause zu isolieren. Auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes. (www.schleswig-flensburg.de\regelungen)
Positiv getestete Personen bzw. die Erziehungsberechtigten werden gebeten, selbständig die möglichen Kontaktpersonen oder betroffenen Einrichtungen wie z.B. die Schule zu informieren. Sollte der Schulleitung ein positiver PCR-Test gemeldet werden, bitten wir darum, die betroffene Lerngruppe / Kohorte zu informieren. Dies kann anonym erfolgen.
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Quarantäne, Kontaktpersonen, Ausnahmeregelungen, Impfungen, Testmöglichkeiten usw. finden Sie auf der Homepage des Kreises (www.schleswig–flensburg.de) in unserem „Corona-Portal“. Bitte nutzen sie bei Bedarf auch die freiwillige Möglichkeit, sich über ein Formular als Kontaktperson oder nach einem positiven PCR-Test online zu registrieren. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail als Bestätigung, die z.B. auch zur Vorlage beim Arbeitgeber verwendet werden kann.
Links zu folgenden Dokumenten
- Formular für Kontaktpersonen: https://www.schleswig-flensburg.de/navigation-/Gesundheit/Corona-portal/wichtige-informationen/Kontaktperson/
- Formular für Positive (PCR): https://www.schleswig-flensburg.de/navigation-/Gesundheit/Corona-portal/wichtige-informationen/infizierte-person/