Corona-Schulinformation 2022 – 009
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser Schulinformation erhalten Sie Informationen zum Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen ab 21. März 2022:
- Regelungen vom 21. März bis 2. April 2022
- Regelungen vom 3. bis 29. April 2022
- Bestellung von Tests
- Schnupfenplan und Eigenverantwortung
Bereits mit Corona-Schulinformation 2022 – 008 vom 1. März 2022 hatten Sie einen Überblick zu den weiteren Schritten erhalten. Inzwischen liegt ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, mit dem auf Bundesebene ein einheitlicher Rahmen für das weitere Vorgehen der Länder vorgegeben wird. Die Regelungen unterscheiden zwischen Maßnahmen, die die Landesregierungen umsetzen können, soweit diese erforderlich sind, und solchen Maßnahmen, die erst möglich sind, wenn das Parlament des betroffenen Landes das Vorliegen der konkreten Gefahr einer drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten und die Anwendung konkreter Maßnahmen in einem Kreis bzw. einer kreisfreien Stadt wegen eines sich dynamisch ausbreitenden Infektionsgeschehens feststellt. Das schon bisher ab 21. März 2022 bis zu den Osterferien von der Landesregierung Schleswig-Holstein geplante Konzept für Infektionsschutzmaßnahmen ist durch eine Übergangsregelung im Gesetzesentwurf gedeckt.
Die Regelungen folgen der Leitidee, dass insbesondere vor dem Hintergrund der Impfquoten und der sinkenden Hospitalisierungszahlen nun die Schutzmaßnahmen auf die Bevölkerungsgruppen fokussiert werden müssen, die vulnerabel sind und eines besonderen Schutzes bedürfen. Das bedeutet für die Schulen im Einzelnen folgendes:
1. Regelungen vom 21. März bis 2. April 2022
In einer ersten Phase vom 21. März bis zum Beginn der Osterferien am 2. April 2022 wird weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in Schulen gelten.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Teilnahme an regelmäßigen Tests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Die wöchentlichen Tests werden zudem von drei auf wieder zwei Testungen reduziert. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt, sondern werden von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den an Schulen tätigen Personen eigenverantwortlich zu Hause durchgeführt. Hierfür geben die Schulen am Ende dieser Woche die erforderlichen Tests in Packungen mit fünf Einzeltests mit. Damit sollen zwei Tests in der Woche ab 21. März 2022 durchgeführt werden, zwei weitere Tests in der Woche ab 28. März 2022 und schließlich ein Test am 18. April 2022, dem Ende der Osterferien. Die Durchführung der Tests ist keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule so dass auch keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden muss.
2. Regelungen vom 3. bis 29. April 2022
Nach den Osterferien gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen. Tests können von den Schülerinnen und Schülern weiterhin freiwillig in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere, wenn es einen entsprechenden Anlass gibt.
Wichtig ist: Es können auch weiterhin freiwillig Masken getragen werden. Die Entscheidung darüber obliegt jeder einzelnen Person. Beschlüsse beispielsweise der Schulkonferenz über eine Verpflichtung zum Maskentragen sind nicht möglich. In dieser Übergangsphase zurück zur schulischen Normalität ist mitunter eine besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität von den Lehrkräften gefordert. Suchen Sie das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern und helfen Sie diesen, behutsam wieder zur Normalität zurück zu kehren.
Sind vulnerable oder schwangere Lehrkräfte im Unterricht eingesetzt, so sieht die nach derzeitigem Stand bis zum 25. Mai 2022 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5 m weitere besondere Schutzmaßnahmen geboten sind. In welchem Umfang zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, wird auch weiterhin auf Grundlage einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder sonstigen arbeitsmedizinischen Angelegenheiten steht Ihnen weiterhin der arbeitsmedizinische Dienst beratend zur Seite. Der Erlass vom 15. November 2021, der auch regeln wird, wann vulnerable und schwangere Lehrkräfte vom Präsenzunterricht befreit sind, wird für die Zeit ab 2. April 2022 entsprechend aktualisiert.
Der Beurlaubungserlass gilt bis auf weiteres fort. Schülerinnen und Schüler, die zum Schulbesuch besondere Schutzvorkehrungen benötigen, weil sie selbst einer besonders vulnerablen Gruppe angehören, müssen dies durch ärztliches Attest nachweisen. Die Schule wird dann aufgrund der jeweils individuell erforderlichen Maßnahmen entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass Mitschülerinnen und Mitschüler gebeten (!) werden, fortdauernd eine MNB im Unterricht zu tragen.
Ab 19. April 2022 besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zuhause zu testen. Hiervon soll vor allem Gebrauch gemacht werden, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome (Schnupfenplan). Mit dieser Strategie, weg vom anlasslosen Testen aller am Schulleben Beteiligter, hin zu einem Testen aus konkretem Grund folgen wir der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) mit Unterstützung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vom 3. März 2022.
Die dafür benötigten Tests sollen in Verpackungseinheiten à fünf Einzeltests am 19. April 2022 von den Schulen ausgegeben werden. Die erforderliche Zahl von Tests kann bis zum 22. März 2022 im GMSH-Onlineshop bestellt werden (zu der Bestellung von Tests siehe unten).
3. Bestellung von Tests
Für die Mitgabe der Tests zur häuslichen Testung in Eigenverantwortung erhalten Sie mit gesonderter Nachricht einen Umfragelink. Im Rahmen der Umfrage wollen Sie bitte mitteilen, wie viele Tests Sie aktuell an Ihrer Schule zur Verfügung haben und wie viele Sie zuletzt bestellt haben. Sodann wollen Sie bitte mitteilen, wie viele Tests Sie zudem benötigen, um am 1. April 2022 die benötigten Verpackungseinheiten mitgeben zu können. Diese Frage ist besonders wichtig, weil die Lagerbestände der GMSH zwar zur regulären Bedarfsdeckung ausreichend sind, jedoch eine darüber herausgehende Bevorratung nicht erlauben. Um allen, die das Testangebot wahrnehmen möchten, auch die Tests ermöglichen zu können, ist es gerade wegen der Anforderung zur Mitgabe von Verpackungseinheiten à fünf Einzeltests aus logistischen Gründen wichtig, die Lagerbestände den konkreten einzelnen Schulbedarfen zuordnen zu können.
In dem Bestellverfahren ist außerdem zu bedenken, dass die GMSH aktuell aufgrund der Herausforderungen durch die Auswirkungen des Ukrainekriegs besonders belastet ist. Daher ist es wichtig, dass keine zusätzlichen Nachsteuerungsbedarfe im Zusammenhang mit den Testbestellungen entstehen und nur die konkret benötigten Tests bestellt werden. Für die ab 2. Mai 2022 benötigten Tests kann dann am 19. April 2022 wieder eine reguläre Bestellung erfolgen.
4. Schnupfenplan und Eigenverantwortung
Mit den neuen Regelungen ab 21. März und 3. bzw. 19. April 2022 tritt die Bedeutung des Schnupfenplans besonders hervor. Sie finden die Hinweise zum Verhalten bei Auftretung von Erkältungshinweisen unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan_neu.html. Die Beachtung der Regeln schützt alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor der Übertragung von Infektionskrankheiten und ist sichtbares Zeichen eines rücksichtsvollen Miteinanders. Grundsätzlich muss jede und jeder Verantwortung übernehmen und Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen. Bei entsprechenden Symptomen gilt es in jedem Fall, von einem Schnelltest Gebrauch zu machen.
Das gilt auch wenn nach dem Wegfall der Masken- und Testpflicht Einzelne entscheiden, freiwillig z. B. eine Maske zu tragen. Es entspricht dann dem Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen, das nach Monaten eingeübter Schutzmaßnahmen genauso toleriert werden muss, wie das Bedürfnis anderer, sich wieder ohne die oft als hinderlich empfundenen Masken begegnen zu können. Beide Bedürfnisse sind berechtigt und verlangen eine verständnisvolle und umsichtige Antwort. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Sie gemeinsam mit allen Lehrkräften auch diese Situation sehr gut meistern und allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft emphatisch begegnen werden. Für dieses Engagement bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Coronapandemie sage ich einmal mehr herzlichen Dank!
Bitte leiten Sie die Corona-Schulinformation auch an die Gremien in Ihrer Schule weiter. Bei Rückfragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail an folgende Adresse: corona.bildung@bildungsdienste.landsh.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Kraft