Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, schrittweise und behutsam bestehende Einschränkungen des Regelbetriebs durch die Corona-Pandemie bis zum Mai zurückzunehmen. Dazu gehört auch das Einstellen des anlasslosen Testens zum Ende des Monats Mai.
Bis zum 31. Mai kann daher an den Schulen letztmalig jeweils ein Testkit an Schülerinnen und Schüler sowie an an den Schulen tätige Personen, sofern diese es wünschen, ausgegeben werden. Die Tests sollten anlassbezogen genutzt werden.
Testbestellungen bei der GMSH sind ab sofort nicht mehr möglich. Bewahren Sie Restbestände an Tests in Ihrer Schule bitte zunächst ordnungsgemäß auf.
Der „Schnupfenplan“ gilt in der jetzigen Form weiter. Liegen dementsprechende Symptome vor, darf die Schule wie bisher nicht besucht werden – auch nicht bei einem negativen Test. Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit zu freiwilligen Tests in den Bürgertestzentren.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)