Selbsttests nach den Ferien

UPDATE: Die Selbsttests FÜR ZUHAUSE werden nicht von den Schulen zur Verfügung gestellt, sondern müssen auf eigene Kosten erworben werden!

Die Teilnahme am Präsenzuntericht ist ab sofort nur noch möglich, wenn auf einem der folgenden Wege ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann:

  • Testung in der Schule
  • Bescheinigung eines negativen Ergebnisses von einem Testzentrum, Arzt oder Apotheker
  • durch Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen Test im „häuslichen Umfeld“ (zu Hause)

WICHTIG: Der Test darf dabei nicht älter als drei Tage sein und muss danach regelmäßig erneut durchgeführt werden.

Die Selbsttests FÜR ZUHAUSE werden nicht von den Schulen zur Verfügung gestellt, sondern müssen auf eigene Kosten erworben werden!


Mehr Infos findet ihr auf der Homepage der LEB GEMS SH.